Prozesskostenfinanzierung

Prozesskosten gegen Erfolgsbeteiligung

Die Übernahme von Prozesskostenrisiken gegen Erfolgsbeteiligung ist eine simple Sache: Sie führen den Prozess, wir tragen die gesamten Kosten. Verlieren Sie den Prozess zahlen Sie nichts; Gewinnen Sie, bekommen wir einen Anteil vom Erfolg.

Kostenrisiko

Rechtsstreitigkeiten sind kostenintensiv! In einem Prozess mit einem Streitwert von 10.000 € zu unterliegen, kann sie über 6.000 € kosten.

Durch das degressive Verhalten der Kosten zum Streitwert, verursachen Verfahren mit Streitwerten von unter 100.000 Euro besonders hohe Kosten. (Das ist der Grund warum viele Finanzierer Verfahren erst ab einem bestimmten Streitwert übernehmen.)

Für Ihre Sicherheit

Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf einen Prozessfinanzierer der über ausreichende Kapitalreserven verfügt. Denn Prozessfinanzierungen, die nicht mit dem notwendigen Kapital ausgestattet sind, müssen u.U. auf halbem Wege mangels Geld aufgegeben werden.

Wir haben für sämtliche finanzierten Prozesse ein eigenes Anderkonto. Das bedeutet: alle eventuell anfallenden Kosten, inklusive der Kosten der Gegenseite für den Fall des Unterliegens, werden auf ein eigens eingerichtetes Finanzierungskonto eingezahlt und stehen dem prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt jederzeit auf Abruf bereit.